Das Schuljahr 2022/23 beginnt!

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir begrüßen Sie ganz herzlich zum Schuljahresstart 2022/23. Mit diesem Brief möchten wir Sie über einige kleine Änderungen im Schulbetrieb und über die z.Zt. geltenden Corona-Infektionsschutz- Bestimmungen informieren. Bitte nehmen Sie auch den Elternbrief der neuen Schulministerin zu diesem Thema zur Kenntnis, den Sie hier nachlesen können:       

    Brief der Ministerin an die Eltern_Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022

Grundsätzlich gilt auch in diesem Schuljahr:

Beachten Sie bitte REGELMÄSSIG die Informationen auf unserer

Homepage:  www.henry-van-de-velde.schule

 

Unterrichtszeiten am Donnerstag (11.8.) und am Freitag, (12.8).:

                                   

Klassen

Donnerstag, 11.8.:

Freitag, 12.8.:

Jg.1

Einschulungsfeiern nach Plan (siehe Homepage und Brief an Schulanfänger-Eltern)

8.45 Uhr bis 11.30 Uhr

Jg. 2,3 und 4

8.00 Uhr bis 12.35 Uhr (5 Stunden)

8.00 Uhr bis 11.30 Uhr (4 Stunden)

OGS- Betreuung an beiden Tagen wie gewohnt bis 15.00 / 16.00 Uhr.

Sollte ein Schulanfängerkind an den o.g. Tagen bereits Betreuung benötigen, informieren Sie bitte am Einschulungstag die OGS-Mitarbeiter*innen über ihren Betreuungswunsch!

 Stundenplan: Ab Montag, 15.8. gilt der neue Stundenplan, den Ihr Kind von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer erhält. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Frühaufsicht: Bitte beachten Sie, dass die Frühaufsicht in der Schule aufgrund von Personalmangel erlasskonform ab sofort erst wieder eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn um 7.45 Uhr beginnt! Die Kinder gehen direkt in die Klassen – im Gebäude werden die Kinder dann bis zum Schulbeginn um 8.00 Uhr beaufsichtigt. In der Zeit vor 7.45 Uhr gibt es keine Aufsicht auf dem Schulhof!

„Hitzefrei“: Je nach Wettervorhersage kann es vorkommen, dass wir den Kindern in den nächsten Wochen möglicherweise einmal „Hitzefrei“ geben. Die Information, ob und wann es „Hitzefrei“ geben wird, erhalten die Kinder am Vortag mit einem kleinen gelben Zettel, auf dem vermerkt ist, an welchen Tagen es voraussichtlich „Hitzefrei“ geben wird. Bitte unterschreiben Sie uns unbedingt diesen „Hitzefrei-Zettel“ und geben Sie diesen Zettel Ihrem Kind am Folgetag mit in die Schule. Sollte Ihr Kind diesen Zettel nicht mitbringen, muss es bis zum normalen Unterrichtsschluss hier in der Schule verbleiben. Die gleiche Regelung gilt auch für andere vorhersehbare Wetterereignisse in diesem Schuljahr. Bei unvorhergesehenen Wetter-Ereignissen gelten die Regelungen, die Sie in der gelben Broschüre unserer Schule und auf unserer Homepage finden!

Aktuell gelten folgende wichtige Hygiene- Maßnahmen:

* Tragen von Masken empfohlen

* Abstand halten

* Regelmäßig Hände waschen

* Regelmäßiges Lüften

 

In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann:

 

Bei engem Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person, auch ohne Symptome!

Bei Symptomen vor Schulbesuch (Bitte geben Sie dem Kind eine schriftliche Bestätigung mit in die Schule, wenn Sie einen Test gemacht haben und dieser negativ war. Nur dann wird ihr Kind in der Schule nicht noch einmal getestet!)

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Bei auftretenden Symptomen in der Schule und keiner Testung zu Hause (Bei Testung zu Hause brauchen wir die schriftliche Bestätigung der Eltern über ein negatives Testergebnis – s.o.! )

 

Kontakt zur Schule

Öffnungszeiten des Sekretariats:  Montag bis freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr.

Die Schule ist weiterhin unter der bekannten Rufnummer 02331/ 367358-0 zu erreichen.

Unter der Nummer 02331/367358-15 erreichen Sie die OGS-Mitarbeiter*innen.

 

Bitte nutzen Sie als Kontaktadresse für die Verwaltung nur noch diese Email-Adresse:    

           verwaltung@130424.nrw.schule bzw. die direkte Email-Adresse der Klassenlehrkraft,

die Ihnen der /die Klassenlehrer/in  am Elternabend mitteilt/ mitgeteilt hat.

 

Bringen und Abholen/ Kommen und Gehen der Kinder

Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen und/oder abholen, bitten wir DRINGEND um Beachtung folgender Regelungen:

* Das Parken/ Ein- und Aussteigen der Kinder am Schulhofeingang – auch zum Bringen/Abholen-

  ist nicht erlaubt! Bitte lassen Sie Ihr Kind an einer anderen Stelle in der Nähe der Schule aussteigen und 

  den Rest des Weges zu Fuß gehen. Diese Regelung gilt, damit wir auch die Sicherheit Ihres Kindes 

  gewährleisten können! Das Ordnungsamt wird in der nächsten Zeit verstärkt die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln

  im Bereich der Schule kontrollieren!

Büchergeld

Die Schulbücher und Arbeitshefte für die Kinder wurden bestellt und sind bereits geliefert – wir bitten noch nicht bezahltes Büchergeld (25,00 Euro)  JETZT schnell zu überweisen (IBAN:  DE54 45050001 0212 0842 59) oder dem Kind in die Schule mitzugeben, damit wir Ihrem Kind ein Buch aushändigen können.

 

Notfallrufnummern/ e-mail-Adressen

Notfallrufnummern und e-mail-Adressen sind für den „NOT“-Fall und den Krisenfall besonders wichtig!

Den gelben Zettel (s. Post-/ Chefmappe im Tornister Ihres Kindes) daher bitte DIREKT ausfüllen und wieder abgeben! Bitte tragen Sie unbedingt auch vorliegende Allergien ein, damit wir ggf. Krankheitssymptome wie z.B. Niesen, Schnupfen etc. einordnen können – ein gesonderter Hinweis an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer in Zeiten von Corona ist sicherlich auch für beide Seiten hilfreich!

Wir weisen hier noch einmal darauf hin, dass nicht nur Telefonnummern, sondern bei Umzug auch Adressenänderungen im Laufe des Schuljahres unverzüglich der Schule mitzuteilen sind.

Schulsozialarbeit: Bitte sprechen Sie uns unbedingt direkt an, wenn es Fragen und Probleme in der Schule oder zu Hause gibt. Neben den Lehrkräften sind unsere Schulsozialarbeiterinnen Frau Landsberg und Frau Paziener per Mail, persönlich oder telefonisch zu folgenden Zeiten gerne für Sie da:

 

Frau Landsberg (0170 55 09 164/ saskia.landsberg@stadt-hagen.de ): Di – Fr 9.00 Uhr – 13.45 Uhr + Di 13.45 Uhr – 16.00 Uhr

 

Frau Paziener (0160 96 28 31 61 / elke.paziener@stadt-hagen.de): Mi + Fr 9.00 Uhr 13.00 Uhr

Leider wird Frau Früchtel ihren Dienst auf absehbare Zeit noch nicht wieder aufnehmen können.

 

Nun hoffen wir als Schul-Gemeinschaft auf einen möglichst reibungslosen und „gesunden“ Start in das neue Schuljahr und freuen uns darauf, auch Sie als Eltern wieder häufiger in der Schule begrüßen zu können. So planen wir z.B. die Wiederaufnahme des Elterncafes und des Waffelbackens. Genauere Informationen erhalten Sie spätestens an den Elternabenden Ihrer Klasse.

 

 

Im Namen des Kollegiums der Henry-van-de-Velde-Schule grüßen Sie

 

B.Brück  und  A.Rexa, Schulleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elternbrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie:

Elternrief: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Bitte beachten Sie:

Corona: Regelungen zur Teilnahme am Unterricht

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Teilnahme am Unterricht (festgelegt von der Landesregierung NRW) in diesen speziellen Zeiten.
Sie können Sie diese dem folgenden Elternbrief entnehmen:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Zum Schulstart möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:

  1.  Quarantäne- Regelungen

Sollten Sie / Ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag, 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter

 www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung ( e-mail an 130424@web.de oder hvv5@web.de), damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!

Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!

Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite

https:// www.mags.nrw/coronavirus.             (in verschiedenen Sprachen!)

  1. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden zunächst die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen. Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen.

Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben (bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung: Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird.

Für die Schülerin/den Schüler entfällt in beiden Fällen lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen/ Klassenarbeiten (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen. Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf. Diese/r wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen verabreden.

  1. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).

Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arzt unbedingt zu veranlassen.

Weitere wichtige Informationen (v.a. zum Hygiene-Konzept) erhalten Sie mit einem weiteren Brief am 1.Schultag!